Hätten Sie es gewusst?

In Deutschland gibt es viele Gesetze die natürlich auch Sie als Autofahrer betreffen. Einige Dinge sind selbstverständlich, andere sind Ihnen vielleicht gar nicht bewusst. Von dieser Sorte möchten wir Ihnen einige Vorstellen.

Sie befinden sich auf der Fahrt in Urlaub und Ihr Beifahrer möchte es sich bequem machen. Dafür legt er die Füße auf das Armaturenbrett. Ist dies erlaubt? Grundsätzlich ist dieses gestattet, allerdings raten Experten davon ab, da es bei einem Unfall hierdurch zu schweren Verletzungen kommen könnte. 

 

Das Fahrrad bequem auf das Dach des Kombis legen und mit in den Urlaub nehmen. Ist das gestattet oder müssen Sie einen speziellen Fahrradträger nutzen? Wenn Sie die Fahrräder entsprechend gut sichern, ist das durchaus erlaubt.

 

Auf dem Weg vom Strand nach Hause die Flip-Flops anlassen und damit nach Hause fahren. Dürfen Sie das? Kein Problem, wenn Sie möchten können Sie auch Barfuß fahren. Sollte es allerdings zu einem Unfall kommen müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen eine Mitschuld übertragen wird. Ärger mit der Versicherung werden Sie zusätzlich erhalten.

 

Leider sieht man es immer wieder: Sie fahren auf den Parkplatz eines Supermarktes und sehen im benachbarten Auto einen Hund, der bei großer Hitze im Auto eingeschlossen ist. Sie möchten ihn von seinem Elend befreien und die Scheibe einschlagen. Lassen Sie es! Denn dies ist Sachbeschädigung. Können Sie so etwas beobachten, sollten Sie sofort die Polizei informieren.

 

Es ist nur ein kurzes Stück zum Strand und Sie möchten auf dem Weg ausnahmsweise sechs Leute in Ihr Auto packen. Auch das ist natürlich verboten, da Sie nur so viele Leute mitnehmen dürfen, wie Ihr Auto mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist. 

 

Den Kindern wird auf der langen Reise zum Ziel schnell langweilig. Einfacher ist es, wenn diese während der Fahrt hinten im Wohnwagen spielen. Aber auch dies ist verboten.

 

Die Luftmatratze ist aufgepumpt und passt nun nicht mehr ins Auto. Also ab aufs Dach damit. Ein Mitfahrer kann diese ja für die kurze Strecke festhalten. Besser nicht. Die Ladung müssen Sie so sichern, dass sie bei einem plötzlichen Bremsmanöver nicht verrutschen kann. Das gilt auch für eine Luftmatratze, die nur ein oder zwei Kilo wiegt.

 

Schnell an der Eisdiele halten und im Halteverbot stehen bleiben. Handynummer an der Windschutzscheibe muss ja ausreichen. Tut es nicht. Halteverbot bedeutet, dass Sie hier nicht halten dürfen. Egal aus welchem Grund. Auch wenn Sie einen Zettel hinter die Windschutzscheibe legen, kann Ihr Auto abgeschleppt werden. 

 

Bei Reisen in die Schweiz oder nach Österreich benötigen Sie eine Vignette. Ist es ausreichend, wenn Sie die hinter die Scheibe legen? Nein das reicht nicht, da diese gut sichtbar an der Scheibe kleben muss. In Österreich müssen Sie mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen. In Schweiz müssen Sie die Kaufgebühr plus eine Strafe bezahlen.

 

Vom Strand im Bikini ins Auto. Ist das ok? Ja das dürfen Sie. Wenn Sie möchten dürfen Sie auch nackt Auto fahren. Allerdings sollten Sie dann nach der Fahrt nicht nackt aus dem Auto steigen. Denn dies kostet Sie dann 40 Euro Strafe.

 

Es staut sich wieder einmal auf der Autobahn und Sie möchten nur zur nächsten Ausfahrt, die gar nicht so weit entfernt ist. Also ab auf die Standspur und schnell vorbei. Sollte die Spur durch Verkehrszeichen nicht dafür freigegeben sein, sollten Sie es besser lassen. Sonst müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und zusätzlich zwei Punkten in Flensburg rechnen.